Hofheim am Taunus, 12. Dezember 2024 – Der Ortsverband Hofheim des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hofheim) wartet seit einem halben Jahr vergeblich auf eine Rechtsauskunft des Hessischen Landwirtschaftsministeriums zum Artenschutz im Wald. Nun hat er den Petitionsausschuss angerufen, damit dieser das Ministerium zur Antwort veranlasst.
Tanja Lindenthal, Vorstandsmitglied des BUND Hofheim: „Für uns ist es unverständlich, dass wir nach sieben Monaten immer noch keine Antwort aus dem Umweltministerium erhalten haben. Nun hoffen wir, dass der Petitionsausschuss den Umweltminister zur Beantwortung veranlassen wird.“
Markus Hartel, ebenfalls Vorstandsmitglied im BUND Hofheim: “Wir wollen, dass Naturschutz und Forstwirtschaft gut miteinander harmonieren. Das geht aber nur, wenn bei forstlichen Arbeiten die von den Gesetzen geforderte Rücksicht auf brütende Vögel und andere Tiere genommen wird.“
Der BUND Hofheim will vom Landwirtschaftsminister wissen, ob die Beseitigung von Gebüschen und Bäumen auf über 100 Metern rechts und links entlang eines Weges sowie das Freischlagen zur Schaffung einer Sichtschneise während der Brutzeit der Vögel durch den städtischen Förster im Frühjahr 2024 wirklich rechtens war. Für die Stadt Hofheim war die Vegetationszerstörung im städtischen Wald normale, gute fachliche Praxis der Forstwirtschaft, für den BUND Hofheim aber ein klarer Verstoß gegen das europäische Artenschutzrecht. „Beide Maßnahmen hätten auch außerhalb der Brutzeit im Winterhalbjahr erledigt werden können. Sie stellen eine leicht vermeidbare Rücksichtslosigkeit gegenüber der Natur dar“, meint Markus Hartel vom BUND Hofheim. Für den BUND geht es im vorliegenden Fall um die Frage, wo die Grenze zwischen dem Artenschutzrecht und der Forstwirtschaft verläuft. Oder, wie BUND-Vorstandsmitglied Tanja Lindenthal es auf den Punkt bringt: “Hat die Forstwirtschaft einen Freibrief gegenüber dem Artenschutz?“
Hintergrund zum Hofheimer Wald
Die Kreisstadt Hofheim am Taunus ist von einer 2.372 Hektar umfassenden Waldfläche umgeben. Hiervon befinden sich 1.466 Hektar im Besitz der Stadt Hofheim und werden als städtischer Wald mit eigenem Personal bewirtschaftet.
Hintergrund zum Petitionsrecht
Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz und der Hessischen Verfassung verankert. Artikel 16 der Hessischen Verfassung lautet: „Jedermann hat das Recht, allein oder gemeinsam mit anderen, Anträge oder Beschwerden an die zuständige Behörde oder an die Volksvertretung zu richten.“
www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-VerfHEpArt16
Der BUND Hofheim hat beim Petitionsausschuss beantragt:
Der Petitionsausschuss möge den Hessischen Landwirtschaftsminister auffordern, die Bitte um Rechtsauskunft des BUND Hofheim zum Verhältnis von Forstrecht und Artenschutzrecht umgehend zu beantworten.
Kontakt BUND Hofheim für Pressevertreter:
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