BUND Ortsverband Hofheim am Taunus
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Foto Nadine Mages

Tiere des faktischen Vogelschutzgebietes Vorderheide 2 / Bauerlöcher Wiesen

Tiere des faktischen Vogelschutzgebietes Vorderheide 2 / Bauerlöcher Wiesen Das Gebiet zeichnet sich durch den besonderes hohen Anteil Artengeschützter Tiere aus. So beheimatet das Gebiet viele verschiedene Fledermausarten, Vogelarten und Bilche.

Tiere des faktischen Vogelschutzgebietes Vorderheide 2 / Bauerlöcher Wiesen

Gartenrotschwanz Vera Kiefer Gartenrotschwanz Vera Kiefer

Die Bezeichnung "Vorderheide 2" in Hofheim bezieht sich auf ein Gebiet, das ursprünglich als Baugebiet für ein Wohnviertel geplant war. Dieses Gebiet ist jedoch heute geschützt, weil es ein ökologisch besonders wertvoller Lebensraum ist. Die Schutzwürdigkeit wurde durch jahrelange rechtliche Auseinandersetzungen zwischen der Stadt Hofheim und uns (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) festgestellt.

Hier sind die Hauptgründe, warum die Vorderheide 2 geschützt ist:

 Vogelschutz: Das Gebiet ist ein sogenanntes faktisches Vogelschutzgebiet. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass die Streuobstwiesen ein besonders wichtiger Lebensraum für den geschützten Gartenrotschwanz (Phoenicurus~phoenicurus) sind. Die Brutpaardichte dieser Art ist in der Vorderheide so hoch, dass sie die Kriterien für ein Schutzgebiet erfüllt. Das Land Hessen wäre demnach verpflichtet, das Gebiet als Vogelschutzgebiet auszuweisen.

 Streuobstwiesen als wertvolles Biotop: Das rund 11 Hektar große Gebiet gehört zu den größten und artenreichsten Streuobstbeständen im Main-Taunus-Kreis. Diese traditionellen Kulturlandschaften sind aufgrund ihrer Struktur (alte Bäume, Wiesen, Totholz) ein Hotspot der Artenvielfalt.

 Artenvielfalt: Es wurden etwa 200 Tierarten in dem Gebiet nachgewiesen. Neben dem Gartenrotschwanz sind hier unter anderem auch andere geschützte Arten wie der Steinkauz, der Grünspecht, verschiedene Fledermausarten und die Zauneidechse heimisch.

Gerichtsurteile: Die gerichtliche Auseinandersetzung ging bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat die Klagen des BUND bestätigt und den Bebauungsplan für ungültig erklärt. Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft, und es darf in dem Gebiet definitiv nicht gebaut werden.

Die Entscheidung der Gerichte hat nicht nur die Vorderheide 2 in Hofheim gerettet, sondern auch weitreichende Bedeutung für den Naturschutz in ganz Hessen, da sie die Notwendigkeit des Schutzes von Streuobstwiesen als Lebensraum für den Gartenrotschwanz betont hat.

 

Erfahren Sie mehr über Hofheims Schutzgebiete auf einer unserer Führungen 

Termine geben wir hier bekannt.

 

Goldammer Vera Kiefer Goldammer Vera Kiefer