Die Kreisstadt Hofheim am Taunus ist von einer 2.372 Hektar umfassenden Waldfläche umgeben, hiervon befinden sich
- 1.466 Hektar im Besitz der Stadt Hofheim
- Der weitere Großteil im Besitz des Landes Hessen (bewirtschaftet von Hessenforst) und
- ein geringer Teil in Privathand
Der Hofheimer Stadtwald mit seiner Fläche von 1.466 Hektar teilt sich in
- 1.288 Hektar bewirtschaftete Waldfläche (auch „Wald im regelmäßigem Betrieb – WIRB“ genannt)
- 121 Hektar stillgelegte, nicht bewirtschaftete Fläche (auch „Wald außerhalb regelmäßigem Betrieb -WARB“ genannt)
- 57 Hektar der Fläche entfallen auf Wegenetze
Über die Bewirtschaftung des Hofheimer Stadtwaldes entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
Der Stadtwald wird derzeit nach folgenden Standards bewirtschaftet:
- PEVC (www.pefc.de/waldbesitzende/pefc-waldstandard)
- FSC (www.fsc-deutschland.de/wald/standards-und-dokumente)
- Naturschutzleitline des Hessischen Staatswaldes (www. umwelt.hessen.de/infomaterial/naturschutzleitlinie-2022-fuer-den-hessischen-staatswald)
- Klimaangepasstes Waldmanagement (www.klimaanpassung-wald.de)
FSC (Forest Stewardship Council, zu Deutsch etwa „Wald Verwalter Kollegium“) und PEVC (Programs for the Endorsement of Forest Certification Schemes: „Programm zur Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen“) prüfen die Einhaltung und erstellen darüber Berichte.
Die letzten Berichte sind hier zu finden:
www.hofheim.de/leben/Planen_Bauen_und_Umwelt/hofheimer-waldportal/zertifizierungen.php
Zudem erstellt die Stadt Hofheim einen jährlichen Stadtwaldbericht für die Hofheimer Bürger:
www.hofheim.de/leben/Planen_Bauen_und_Umwelt/hofheimer-waldportal/wald-in-hofheim.php
Im Stadtwald gibt es Gebiete die unter besonderem Naturschutz stehen.
FFH (Fauna-Flora-Habitat) Gebiete. Mehr hierzu unter www.ffh-gebiete.de
Für die FFH-Gebiete gelten eigene Bewirtschaftungsmaßstäbe, die den Maßnahmenplänen zu den Gebieten zu entnehmen sind. Die Pflege obliegt in der Zuständigkeit dem Land Hessen. Diese Zuständigkeit kann und wird in Hofheim in der Pflege an die Stadt übertragen. Verantwortlich bleibt das Land.
Teile des Hofheimer Waldes liegen in insgesamt drei besonders geschützten FFH-Gebieten
Diese umfassen:
- 295 ha Galgenberg bei Diedenbergen
- 229 ha Wald östlich Wildsachsen
- 272,23 ha Hangwälder und Felsfluren am Kaisertempel/Martinswand bei Eppstein, nähere Informationen hierzu unter www.rpda.de/01%20Natura%202000-Verordnung/Natura2000-VO-RPDA/Anlagen1-3-4/FFH/5816-311.html
Alle 10 Jahre wird ein FEW (Forsteinrichtungswerk) erstellt, aus dem sich die Bewirtschaftung für 10 Jahre ableitet. (Forsteinrichter aktuell: Center Forst, Fremdvergabe.)
Aus diesem 10-Jahres-Plan wird jährlich ein WWP (Waldwirtschaftsplan) erstellt. Dieser beschreibt detailliert, wie viele Bäume aus welchen Abteilungen des Waldes entnommen werden.
Der Wald ist zur Zuordnung in Abteilungen untergliedert:
- 1000er Abt (Abteilungen) = sind Staatswald
- 500er Abt = Wildsachsener Wald
- 400er Abt = Wallauer Wald
- 300 er Abt = Diedenbergener
- 200er Abt = Langenhainer Wald
- 100er Abt = Lorsbacher Wald
- unter 100 Abt = Kernstadt