Dies geht aus einem Rechtsgutachten der Kanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer, Frankfurt hervor.
Im Gutachten wird festgestellt, dass die Bundesregierung die rechtliche Möglichkeit zur Streichung von Flugrechten hat, um das übergeordnete Ziel des Klimaschutzes zu erreichen.
Bezug genommen wird insbesondere auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 zum Klimaschutzgesetz.
Näheres bei https://minus20bis2030.info/argumente/
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