BUND Ortsverband Hofheim am Taunus

Der BUND Hofheim zum Baugebiet Jungehag

12. März 2024

Der Hofheimer Ortsverband betrachtet die Entwicklungen und rasanten Auswirkungen durch Flächenversiegelungen in Hofheim mit großer Sorge. Hier weiterlesen.

Hofheim am Taunus, 12.03.2024 – Am Mittwoch, 13. März 2024, stimmt die Stadtverordnetenversammlung in Hofheim über das weitere Vorgehen hinsichtlich des Baugebietes Jungehag in Hofheim-Wildsachsen ab. Ungeachtet dessen ist das Vertrauen des Hofheimer BUND-Ortsverbands in einen vernünftigen Umgang der Stadt mit den Ressourcen, insbesondere des Flächenverbrauches, nachhaltig gestört.

 

Der BUND Ortsverband Hofheim betrachtet die Entwicklungen und rasanten Auswirkungen durch Flächenversiegelungen in Hofheim mit großer Sorge.

Im Baugebiet Jungehag wird einmal mehr deutlich, dass die Belange des Umweltschutzes der Abwägung und den wirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden. 

 

„Für uns als Umweltverband in Hofheim wird es immer schwieriger die Einhaltung naturschutzrechtlicher Grundlagen und gesetzlicher Regelungen zum Erfolg zu verhelfen. Das Baugebiet ‚Jungehag‘ ist ein Beispiel dafür, wie selbst Absprachen und Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung unbeachtet bleiben. Das ist kein Einzelfall und kein Beweis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den öffentlichen Verwaltungen. Die Dynamik des Baugeschehens wird in Hofheim offensichtlich vom faktischen Handeln von Bauträgern und Investoren bestimmt.“, äußert sich Detlef Backhaus, Vorstand vom Ortsverband Hofheim.

 

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen – hierzu gehören insbesondere auch die Auswirkungen der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu den Umweltverfahren – ist daher kaum noch möglich. Diese Entwicklung bedauert der BUND Ortsverband Hofheim sehr.

Dadurch werden Umweltverbände zukünftig wohl häufiger rechtlichen Beistand bedürfen, um die Verfahren ordentlich mit allen Auswirkungen auf die Umwelt betrachten und abwickeln zu können. 

 

Zu dem Beispiel Baugebiet Jungehag kommen weitere nicht beachtete Umweltbelange hinzu wie eine fehlende Umweltprüfung zur Zielabweichung „In der Lach“, eine fehlende Genehmigung zur Rodung des Waldes in Lorsbach oder eine fehlende Aufklärungskampagne zum Umgang mit Grundstücken im Außenbereich, die Privatpersonen dazu veranlasst, dem schlechten Beispiel zu folgen, wie die Rodungen in der Vorderheide 2 oder am Schwarzbach im Gewässerrandstreifen in der Vergangenheit zeigen. Wenn dann nicht gebaut werden kann, so sieht man es in der Vorderheide 2, bleibt der Müll in Form des Eidechsenzaunes einfach zurück im Wald und in der Natur. 

 

 

Kontakt BUND Hofheim:

Tanja Lindenthal

Tel. 0176 – 10 44 9334

T.Lindenthal(at)gmx.de

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